
Marktmeldungen und Regulierung
Transparenzpflichten gemäß REMIT
Die Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT I) und (EU) Nr. 2024/1106 (REMIT II) sind zentrale Rechtsvorschriften der Europäischen Union zur Sicherstellung der Integrität und Transparenz des Großhandelsenergiemarkts. Ihr Ziel ist es, Insiderhandel und Marktmanipulation wirksam zu verhindern.
1. Veröffentlichung von Insiderinformationen
Alle relevanten Informationen über den Betrieb der Netzinfrastruktur – wie verfügbare Kapazitäten, ungeplante Ausfälle oder Wartungsmaßnahmen – werden veröffentlicht, sofern sie den Großhandelsenergiemarkt erheblich beeinflussen können.
2. Öffentliche und nichtdiskriminierende Zugänglichkeit
Alle Informationen werden so bereitgestellt, dass sie zeitnah, öffentlich und diskriminierungsfrei zugänglich sind. Die Veröffentlichung erfolgt in Zusammenarbeit mit und über die Website unseres Kooperationspartners Austrian Power Grid AG (APG) sowie über die Plattform der ENTSO-E (ENTSO-E Transparency Platform).
3. Meldung an Aufsichtsbehörden
Darüber hinaus werden die Meldepflichten gegenüber der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) sowie der zuständigen nationalen Regulierungsbehörde erfüllt. Alle Meldungen erfolgen gemäß den jeweils geltenden REMIT-Anforderungen.
4. Kooperation zu Veröffentlichungspflichten
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Austrian Power Grid AG beim Betrieb des Übertragungsnetzes und der Regelzone der Tiroler Übertragungsnetz GmbH erfolgt die Veröffentlichung von Nichtverfügbarkeiten und Änderungen grenzüberschreitender Übertragungskapazitäten gemeinsam mit APG sowie über die ENTSO-E Transparenzplattform. Weiters wird auch auf die JAO Insiderinformation Plattform verwiesen (Basis Verordnung (EU) Nr. 2024/1106 Artikel 5)
Gemäß der REMIT-Verordnung werden folgende relevante Informationen veröffentlicht:
Allgemeine Informationen
ACER REMIT – Einführung und Rechtsgrundlagen
Grenzüberschreitende Kapazitätsänderungen
APG – REMIT-Meldungen zu Kapazitätsänderungen
Veröffentlichung auf ENTSO-E – Kapazitätsänderungen AT/IT
ENTSO-E – Nichtverfügbarkeiten im Übertragungsnetz (Data View)
Sonstige Marktmeldungen
APG – Sonstige REMIT-Meldungen
JAO Insiderinformation Plattform
Network Codes
Die europäischen Netzkodizes und Leitlinien – auch als Network Codes bezeichnet – resultierten aus dem dritten Energiepakets der EU. Sie wurden durch die Europäische Kommission erlassen und sind als rechtlich verbindliche EU-Verordnungen unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat gültig.
Sie beinhalten einheitliche Regelungen und Mindestanforderungen für die Bereiche Marktintegration, Netzanschluss und Netzbetrieb und schaffen dadurch die technischen Voraussetzungen für einen effizienten und offenen EU-Binnenmarkt im Stromsektor.
Marktintegration
Ziel der Marktcodes ist es, die Integration der europäischen Strommärkte zu fördern, indem einheitliche Prozesse für die Berechnung und Vergabe von Übertragungskapazitäten für alle Marktzeitbereiche (Terminmarkt, Day-Ahead-Markt, Intraday-Markt) sichergestellt werden. Im Bereich der Regelreserven werden Regeln, Produkte und Aktivierungsgründe sowie die Ausgleichsenergieverrechnung harmonisiert. Der Abruf von Regelenergie soll zudem europaweit koordiniert erfolgen.
Folgende Marktkodizes existieren:
Capacity Allocation and Congestion Management (CACM)
Forward Capacity Allocation Guideline (FCA)
Electricity Balancing (EB)
Netzanschluss
Ziel der Netzanschlusscodes ist es, harmonisierte Anforderungen für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen, Verbraucheranlagen, Verteilernetzen sowie HGÜ-Systemen (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) zu schaffen. Dies gilt sowohl für die grundsätzlich erforderlichen Eigenschaften der Anlagen als auch für deren Überprüfung.
Es gibt folgende Netzanschlusscodes:
Requirements for Generators (RfG)
Genehmigte Festlegungen oder Methoden
RfG-Schwellenwert-Verordnung
RfG-Anforderungs-Verordnung
Demand Connection Code (DCC)
High Voltage Direct Current (HVDC)
Netzbetrieb
Ziel der der Betriebscodes ist die Gewährleistung der Systemsicherheit der zusammengeschalteten Verbundnetze und die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine effiziente Netznutzung über Ländergrenzen hinweg. Überprüfung.
Es gibt folgende Betriebscodes:
System Operation Guideline (SOGL)
Emergency & Restoration (E&R)
Systemschutzplan Österreich
Auf Basis des NC E&R beschreibt der nationale Systemschutzplan die Maßnahmen zur Beherrschung von kritischen Netzzuständen, zur Vermeidung von Großstörungen bzw. zur Begrenzung ihrer Auswirkungen. Diese Maßnahmen sind von zentraler Bedeutung für den sicheren Betrieb der österreichischen Übertragungsnetze der APG, VÜN und TÜN im Synchrongebiet Continental Europe (CE). Sie beinhalten sowohl Vorgaben für alle österreichischen Netzbetreiber als auch für sogenannte signifikante Netznutzer und gewährleisten damit ein hohes Maß an Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie.
Systemschutzplan Österreich
TUEN News
Netzentwicklungsplan 2025
Allgemeine Bedingungen für den Zugang zum Übertragungsnetz